Wer wird wann geimpft? Zur welcher Gruppe gehören die Feuerwehrangehörigen?
Liebe Kameradinnen und Kameraden,
aufgrund vermehrter Anfragen hinsichtlich der Impfung von Feuerwehrangehörigen, teilen wir „Stand heute“ folgendes mitteilen:
Die Reihenfolge der Impfungen ist verbindlich geregelt in der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) vom 18.12.2020. Hierin wird unterschieden zwischen
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Höchster Priorität (hier runter fallen auch Rettungsdienste)
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Hoher Priorität (hier runter fallen auch Polizei- und Ordnungskräfte mit Demonstrationseinsätzen, etc.)
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Erhöhter Priorität (hier runter fallen auch Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich Technisches Hilfswerk und in der Justiz)
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Alle Anderen
Die Ausrufung der nächsten Stufe ist jeweils abhängig von er Impfstoffverfügbarkeit. Derzeit wird der Personenkreis mit „Höchster Priorität“ geimpft.
Das Einladungsverfahren wird auch in Hessen über die Kassenärztliche Vereinigung erfolgen unter der Telefonnummer 116 117. Dort werden dann entsprechende Termine an die jeweilige Zielgruppe vergeben.
Wir gehen bisher davon aus, dass alle Feuerwehrangehörigen dann selber Termine (für 1. Und 2. Impfung) ausmachen müssen und in den jeweiligen Impfzentren geimpft werden. Das Impfzentrum für den Landkreis Marburg-Biedenkopf befindet sich in der Afföllerstraße. 106 (Messegelände Afföller) in Marburg.
Das Impfzentrum ist derzeit noch nicht in Betrieb und nach dem derzeitigen Stand ist eine Terminabsprache über die Impfzentren auch nicht vorgesehen. Grundsätzlich gilt, eine Impfung wird es „Stand heute“ nur mit einer Einladung geben. Sobald es genauere Informationen gibt, werde wir zeitnah berichten, sofern die Impfgruppe zur Impfung vorgesehen ist.
Euer Kreisfeuerwehrverband